Spanische Regierung ergreift Massnahmen zur Senkung der öffentlichen Ausgaben

23.06.2010

Das Kabinett hat zur schnellstmöglichen Senkung des Haushaltsdefizits am vergangenen 12. Mai 2010 eine Reihe von Maßnahmen zur Senkung der öffentlichen Ausgaben vorgestellt.

Die öffentlichen Leistungen der Sozialversicherung sehen sich hierbei wie folgt betroffen:

1. Renten: für das Jahr 2011 wird eine Anpassung der Renten eingefroren, unter Ausschluss der nicht durch Beitragszahlung erworbenen Renten und der Mindestrenten.

2. Pensionierung: das Übergangssystem zum Teilruhestand, geregelt in dem Gesetz 40/2007, vom 4. Dezember, über Sozialversicherungsmaßnahmen wird aufgehoben, was in der Praxis bedeutet, dass der schrittweise Eintritt nach Maßgabe der Jahre, die seit Inkrafttreten des genannten Gesetzes vergangen sind, und des Alters des Arbeitnehmers in den Teilruhestand nicht mehr möglich ist. Von nun an muss derjenige, der in den Vorruhestand eintreten will, mindestens 61 Jahre alt sein und alle weiteren in genanntem Gesetz geregelten Bedingungen erfüllen.

Weitere erwähnenswerte Maßnahmen zur Senkung der öffentlichen Ausgaben sind die Aufhebung des so genannten „Baby-Schecks“ ab dem 1. Januar 2010, die Abschaffung des bisher geltenden rückwirkenden Charakters der in dem so genannten „Abhängigkeitsgesetz“ (Ley de Dependencia) geregelten Bezüge, und die Herabsetzung um etwa 5% der Beamtenbesoldungen für das Jahr 2010 und deren Einfrieren für das Jahr 2011.

Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass der so genannte „Runde Tisch zum sozialen Dialog“ (gebildet aus Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften) in den letzten Wochen erhebliche Fortschritte bei den Verhandlungen über die Arbeitsrechtsreform erzielt hat, im Rahmen derselben verschiedene Vorschläge veröffentlicht wurden, wie etwa die Senkung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung, die vom Arbeitgeberverband gefordert wird.
 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Javier Echeburúa: [email protected]