Spanische Regierung kündigt eine Gesetzesreform bezüglich des Verfahrens bei Massenentlassungen, Kurzarbeit und Frühverrentung (kurz ERE*) an

27.02.2009

Angesichts der schwierigen Arbeitsmarktlage hat die spanische Regierung am 15. Januar 2009, unter anderem, im Kongress eine Gesetzreform bezüglich der ERE´s (*Expediente de Regulación de Empleo) angekündigt, welche sich hauptsächlich auf die Regelung von drei Handlungsgrundlagen stützen wird.

Zunächst sollen die Kriterien bzgl. des Alters, ab welchem mit den entlassenen Arbeitnehmern ihre Frühverrentung vereinbart werden kann, sowie die Bedingungen einer solchen geändert werden.

Die zweite Handlungsgrundlage beabsichtigt Unternehmen mit einer Belegschaft unter 50 Beschäftigten dazu zu verpflichten die Zukunft derjenigen, die entlassen werden sollen, mittels der Einbeziehung eines sozialen Begleitplans und der Neubeschaffung von Arbeitsplätzen für die von dem ERE betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen (Unternehmen mit Belegschaften über 50 sind hierzu bereits verpflichtet).

Schlie?lich soll als dritte Handlungsgrundlage auf Antrag der Gewerkschaften die Möglichkeit geprüft werden, ob die von einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis im Rahmen eines ERE vorübergehend aufgehoben wurde (zeitweilige Kurzarbeit), bezogenen Leistungen bei späterer Beendigung seines Arbeitsverhältnisses auf den vorherigen Stand gesetzt werden können.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Javier Echeburúa Martínez: [email protected]