Staatshaftung wegen Schadensverursachung gegenüber einem Unternehmen, welches eine Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftsgebäude erhielt und mit dem Bau bereits begonnen hatte – Baustopp als einstweilige Anordnung war der Auslöser für die besagte Haftung

13.02.2009

Der Oberste Spanische Gerichtshof („Tribunal Supremo“) stellte in einem Urteil die Staatshaftung wegen zweier öffentlicher Verwaltungseinrichtungen fest, die über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung debattierten und sich darauf einigten, im Wege der einstweiligen Anordnung die Baugenehmigung auszusetzen und einen Baustopp bzgl. der bereits begonnenen Arbeiten anzuordnen.

Die Gemeinde hatte die Baugenehmigung erteilt und die Arbeiten in Verbindung mit umfangreichen Investitionen hatten bereits begonnen, als die übergeordnete staatliche Verwaltung hiergegen Rechtsmittel einlegte und die Aussetzung der seitens der Gemeinde erteilten Genehmigung an sich sowie die Aussetzung der Wirksamkeit derselben beantragte.

Der Einspruch wurde zurückgewiesen, da es sich um städtisches Bauland handelte. Im Kassationsverfahren vor dem Tribunal Supremo beantragte die staatliche Verwaltung die Aufrechterhaltung des Baustopps, welche schließlich den Schaden verursachte sowie die Staatshaftung auslöste.

Für mehr Informationen, kontaktieren Sie bitte Alex Ensesa Casulleras: [email protected]