Die Gemeinde hatte die Baugenehmigung erteilt und die Arbeiten in Verbindung mit umfangreichen Investitionen hatten bereits begonnen, als die übergeordnete staatliche Verwaltung hiergegen Rechtsmittel einlegte und die Aussetzung der seitens der Gemeinde erteilten Genehmigung an sich sowie die Aussetzung der Wirksamkeit derselben beantragte.
Der Einspruch wurde zurückgewiesen, da es sich um städtisches Bauland handelte. Im Kassationsverfahren vor dem Tribunal Supremo beantragte die staatliche Verwaltung die Aufrechterhaltung des Baustopps, welche schließlich den Schaden verursachte sowie die Staatshaftung auslöste.
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