Steuerreform des spanischen Steuersystems. Vorschläge der Expertenkommission, welche dem Ministerrat vorgelegt wurden

08.04.2014 - Víctor Manzanares Saínz

Am vergangenen 14. März 2014 legte die von der Regierung einberufene und Herrn Manuel Lagares geleitete Expertenkommission, ihren Bericht zur spanischen Steuerreform vor.

Víctor Manzanares Saínz Betriebswirt & Steuerberater +34 91 319 96 86

Dieser Bericht geht im Wesentlich auf folgende Steuern ein: die Einkommensteuer, die Vermögensteuer, die Einkommensteuer für Nichtansässige, die Körperschaftssteuer, die Mehrwertsteuer,  die Stempelsteuer und Übertragungssteuer   („Impuesto de Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados“) und die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Für die Hauptsteuerarten, mit Einfluss auf die direkten Steuern, genauer gesagt, für die Einkommensteuer, die Einkommensteuer für Nichtansässige, die Körperschaftsteuer sowie die Vermögensteuer wird eine Kürzung der Steuerlast im Vergleich zur aktuellen Belastung wie folgt vorgeschlagen.
So sollen bei der Einkommensteuer die bestehenden aktuellen Tranchen auf 4 herabgesetzt und der anwendbare Steuersatz in einem Intervall zwischen 20% und 50% vermindert werden. Als Unterstützungsmaßnahme sollen die Richtlinien für die Anwendung bei Familien und Behinderten reformiert werden, für eine Verbesserung der persönlichen und familiären Belastung. Im Hinblick auf Wohnungen, sollen auf lange Sicht Freibeträge wegen Wohnungskauf wegfallen.
Bei der Vermögensteuer schlägt die Expertenkommission vor, diese komplett wegfallen zu lassen.
 
Bei der Einkommensteuer für Nichtansässige wird vorgeschlagen die Voraussetzungen und Anforderungen zur Besteuerung von Ausländern zu ändern, die nicht ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien haben (gegenwärtig „Heimkehrer-Regelung“). Die Expertenkommission schlägt vor, weitere Gruppen als Steuersubjekte zu definieren, wie beispielsweise Rentner, Verwalter oder Großaktionäre von Gesellschaften, sowie Betreiber wirtschaftlicher Aktivitäten ohne Betriebsstätte in Spanien. Auf der anderen Seite sollen aber die Verwaltungsverfahren bei der Antragsstellung vereinfacht und gewisse bis Dato bestehenden Anforderungen beseitigt werden, wie beispielweise der Anteil des Einkommens im Ausland sowie die Festlegung des Jahreseinkommens auf 600.000 Euro, usw.
Bei der Körperschaftssteuer soll der nominale Steuersatz progressiv reduziert werden, von 30% auf 20%. Allerdings, sollen dann wiederum sämtliche Freibeträge und Vergünstigungen wegfallen, so dass sich die effektiven Steuersätze an die gesetzlichen Steuersätze annähern.
Für die indirekten Steuern sollen folgende Reformvorschläge hervorgehoben werden:
Bei der Mehrwertsteuer soll der Steuersatz von 21% auch auf Produkte erweitert werden, bislang mit einem reduzierten Steuersatz von 10%, besteuert wurden.
Angeregt wird außerdem zur Abschaffung der Übertragungs- sowie der Urkundensteuer (ITP/AJD) bei Gesellschaftsoperationen angeregt sowie generell eine graduelle Abschaffung der Stempelsteuer allgemein. Andererseits wird die progressive Reduzierung der Steuern für geldliche Vermögensübertragungen „Transmisiones Patrimoniales Onerosas“ dargestellt, in dem Maße dass die Steuerkonsolidierung mit dem Ziel einer vollständigen Abschaffung erreicht wird.
Schließlich wird hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuer, eine Harmonisierung der Steuerregelung angestrebt, sodass diese Steuer eine gleichförmige staatliche Regelung erfährt, wobei ein staatliches Maximum und Minimum eingeführt werden soll.
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