Steuervergünstigungen beim Kauf der Erstwohnung eingeschränkt – Der Plan der spanischen Regierung könnte bis 2011 einen „Mini-Boom“ auf dem spanischen Immobilienmarkt auslösen.

14.07.2009

Diese strukturpolitische Maßnahme, d.h. die Einschränkung der bereits seit Jahrzehnten geltenden Steuervergünstigungen beim Kauf der Erstwohnung, soll wiederum Anreize für einen noch bis Ende 31. Dezember 2010 steuerprivilegierten Erwerb schaffen und rund 800.000 fertig gestellte Neubauwohnungen auf den Markt bringen. Langfristig betrachtet, soll diese Maßnahme auch zur Ankurbelung und Flexibilisierung des spanischen Mietmarkts dienen.

In der jährlichen Debatte zur Lage der Nation hat die Regierung dem Parlament Mitte Mai das 12. Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Krise vorgelegt. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Einschränkung von Abschreibungsmöglichkeiten beim Kauf der Erstwohnung mit Hypothekenkredit und den damit verbundenen Bonifikationen bzgl. der laufenden Hypothekenratenzahlungen im Rahmen der spanischen Einkommenssteuer (IRPF) ab dem 1. Januar 2011. Bis Ende 2010 abgeschlossene Kaufverträge sollen aber in jedem Fall weiterhin von der aktuellen Regelung profitieren, wodurch Anreize zum schnellen Kauf geschaffen werden sollen. Eine weitere positive Folge dieser Maßnahme könnte darin bestehen, den für die nächsten Monate weiterhin zu erwarteten Rückgang der Immobilienpreise auf dem Wohnungsmarkt bis 2011 zumindest abzubremsen.

Am 19. Mai 2009 ist diese Einschränkung bzw. Abschaffung der Steuervergünstigungen für Käufer mit mittlerem Einkommen verabschiedet worden. Allerdings wurden keine Einkommensgrenzen festgelegt, ab denen entweder die lineare Einschränkung oder aber eine vollständige Abschaffung eingreifen soll. Der ursprüngliche Vorschlag sah eine lineare Einschränkung der Steuervergünstigungen für Käufer mit einem jährlichen Einkommen über 17.000,- € und deren Abschaffung für Einkommen über 24.000,- € vor. Andererseits soll die derzeit beim Kauf der Erstwohnung mit Hypothekenkredit geltende Abschreibungsmöglichkeit (jährlich bis zur Höchstsumme von 9.015.- €) bei niedrigen Einkommen unverändert bleiben. Es bleibt die konkrete gesetzliche Regelung zur Einschränkung der Steuervergünstigungen abzuwarten.

Die Einführung dieser von Spezialisten lang erwarteten Maßnahme hätte bereits vor langer Zeit erfolgen müssen. Die OECD, der IWF und die Banco de España haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Steuervergünstigungen beim Wohnungskauf eine künstliche Erhöhung der Immobilienpreise hervorrufen würden. Solche Maßnahmen sind bereits seit 1995 diskutiert worden. In Spanien ergibt sich zudem die Besonderheit, dass ca. 80% der Erstwohnungen Eigentumswohnungen darstellen und diese „traditionellen“ Steuervergünstigungen sehr stark in der spanischen Bevölkerung verwurzelt sind.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Mónica Regaño Aguirre: [email protected]