Am 19. Mai 2009 ist diese Einschränkung bzw. Abschaffung der Steuervergünstigungen für Käufer mit mittlerem Einkommen verabschiedet worden. Allerdings wurden keine Einkommensgrenzen festgelegt, ab denen entweder die lineare Einschränkung oder aber eine vollständige Abschaffung eingreifen soll. Der ursprüngliche Vorschlag sah eine lineare Einschränkung der Steuervergünstigungen für Käufer mit einem jährlichen Einkommen über 17.000,- € und deren Abschaffung für Einkommen über 24.000,- € vor. Andererseits soll die derzeit beim Kauf der Erstwohnung mit Hypothekenkredit geltende Abschreibungsmöglichkeit (jährlich bis zur Höchstsumme von 9.015.- €) bei niedrigen Einkommen unverändert bleiben. Es bleibt die konkrete gesetzliche Regelung zur Einschränkung der Steuervergünstigungen abzuwarten.
Die Einführung dieser von Spezialisten lang erwarteten Maßnahme hätte bereits vor langer Zeit erfolgen müssen. Die OECD, der IWF und die Banco de España haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Steuervergünstigungen beim Wohnungskauf eine künstliche Erhöhung der Immobilienpreise hervorrufen würden. Solche Maßnahmen sind bereits seit 1995 diskutiert worden. In Spanien ergibt sich zudem die Besonderheit, dass ca. 80% der Erstwohnungen Eigentumswohnungen darstellen und diese „traditionellen“ Steuervergünstigungen sehr stark in der spanischen Bevölkerung verwurzelt sind.
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