Demnach gelten ab dem 1. April 2011 die folgenden Fristen:
3. Quartal 2011 (Q3 2011):
- Die Antragsfrist beginnt am 7. April und endet am 31. Juli 2011. Gemäß der Verordnung sind beide Termine ausdrücklich in der Frist enthalten.
- Das Ergebnis ist dann vor dem 1. Oktober 2011 von der zuständigen spanischen Energiebehörde („Dirección General de Política Energética y Minas del Ministerio de Industria, Turismo y Comercio") zu veröffentlichen.
4. Quartal 2011 (Q4 2011):
- Die Antragsfrist entspricht der für das 3. Quartal 2011: 7. April bis zum 31. Juli 2011 (wiederum unter Einschluss des ersten und des letzten Tages der Frist).
- Das Ergebnis ist dann vor dem 10. Oktober 2011 zu veröffentlichen, in jedem Falle jedoch frühestens sechs Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses für das 3. Quartal 2011.
Eine Neuerung besteht darin, dass die Inhaber von Fotovoltaikanlagen, um an der Tarifzuweisung teilzunehmen, dazu verpflichtet sind, nur ein einziges Formular für das 3. und 4. Quartal 2011 einzureichen, in dem weiterhin anzugeben ist, ob sich die Teilnahme auf lediglich eines der Quartale bezieht oder aber auf beide.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Antonio Jiménez: [email protected]