Verabschiedung des Gesetzes zur Verlängerung des Vaterschafturlaubs, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011

18.11.2009

Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger am vergangenen 7. Oktober 2009 des Gesetzes 9/2009, vom 6. Oktober, über die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs in Fällen von Geburt, Adoption oder Aufnahme in Pflegschaft, erfolgt ein weiterer Schritt in Richtung der Einbindung der Väter in die familiären Verpflichtungen, indem das genannte Gesetz den Vaterschaftsurlaub von dreizehn Tagen auf vier Wochen verlängert, Zeitraum der ausschließlich von Vätern genutzt werden kann.

Das vorgelegte Gesetz tritt jedoch erst zum 1. Januar 2001 in Kraft, Zeitpunkt, zu dem Artikel 48 des Arbeitnehmerstatuts mit Bezug auf das Ruhen des Arbeitsverhältnisses in dem Sinne geändert wird, dass der Anspruch auf Ruhen des Arbeitsverhältnisses während dreizehn aufeinanderfolgenden Tagen durch den Anspruch auf vier durchgehende Wochen ersetzt wird. Diese Vaterschaftsurlaubsverlängerung sieht sich ab dem zweiten Kind im Fall von Geburt, Adoption oder Aufnahme in Pflegschaft jeweils um 2 weitere Tage verlängert.

Abschließend der Hinweis darauf, dass der übrige Inhalt des Artikels 48 ab dem 1. Januar 2011 unverändert fortbestehen wird.
 

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Javier Echeburúa: [email protected]