Verabschiedung des neuen königlichen Dekrets zur Umstrukturierung und Stärkung der finanziellen Eigenmittel von Kreditinstituten

23.11.2009

Am 26. Juni 2009 wurde das königliche Dekret 9/2009 verabschiedet, mit dem ein Fond zur geordneten Umstrukturierung der Banken ins Leben gerufen wird, um mögliche Insolvenzen von Banken zu verhindern.

Durch das königliche Dekret wird ein spezieller Fond zur geordneten Umstrukturierung der Banken geschaffen, dessen Hauptziel darin besteht, der schwachen Lage der Kreditinstitute entgegen zu wirken, welche die Grundpfeiler des staatlichen Finanzsystems darstellen und denen eine Schlüsselrolle beim Weg aus der Finanzkrise zukommt.

Sofern die Kreditinstitute nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer finanziellen Schieflage ergreifen, übernimmt der Fond einerseits die Aufgabe die Umstrukturierungsprozesse der Kreditinstitute in die Wege zu leiten, was – unter Berücksichtigung der zahlreichen Besonderheiten, wie diejenige der fianziellen Unterstützung durch den Fond – auf vergleichbare Art und Weise wie beim Insolvenzverfahren im Bereich des Gesellschaftsrechts erfolgen wird.

Darüber hinaus soll der Fond zur Stärkung der finanziellen Eigenmittel der Kreditinstitute beitragen, insbesondere im Hinblick auf Zusammenschlüsse derselben. Bemerkenswerter Weise sollen über den Fond die emittierten Anleihen von den Kreditinstituten erworben werden, mit der Verpflichtung des Rückkaufs dieser durch die Banken innerhalb von fünf Jahren.
 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Nathalie Kühlmann: [email protected]