Unternehmensverkauf – Insolvenzstraftat

21.07.2017 - Marta Arroyo Vázquez

Das spanische Tribunal Supremo hat das Urteil bestätigt, dass die einzige Verwalterin einer Immobiliengesellschaft (Dal Construcciones S.L.) wegen einer strafbaren Insolvenz verurteilt hatte.

Die Gesellschaft erhielt eine Reihe von Wechseln für die ausgeführten Arbeiten, aber der Betrag dieser Wechsel (148.000 Euro) wurde nicht auf das Konto der Gesellschaft, sondern auf die persönlichen Konten der Angeklagten eingezahlt, zu denen auch die einzige Verwalterin zählte.

Nach kurzer Zeit wurde die Gesellschaft an einen Dritten veräußert, und zwar für einen symbolischen Preis von 12.000 Euro, dies im Wissen um die Krise der Gesellschaft. Kurz darauf wanderte der Käufer nach Chile aus und kümmerte sich nicht mehr um die Angelegenheit, so dass sich die Befriedigungsaussichten der Gläubiger verschlechterten. Vier Gläubiger klagten gegen die einzige Verwalterin der Dal und die für die Buchhaltung und Steuerangelegenheiten verantwortliche Person, da diese Geld auf ihren persönlichen Konten erhalten hatten.

Das Tribunal Supremo bestätigte mit Urteil vom 17. Mai die Verurteilung wegen der Insolvenzstraftat, wobei es davon ausging, dass alle Tatbestandsmerkmale des Delikts erfüllt seien: Bestehen einer Forderung, Unterdrückung der Vermögenswerte, Minderung des Schuldnervermögens und der Vorsatz zur Gläubigerschädigung (da die erzielten Beträge nicht zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt wurden).

In diesem Fall hat das Tribunal Supremo die Vorschrift in besonderer Weise ausgelegt, denn der “geflüchtete” Käufer der Gesellschaft wurde nicht verurteilt.

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