Verurteilung eines Kreditinstituts aufgrund nicht ordnungsgemäßer Unterrichtung eines Kunden

28.07.2009

Das Landgericht von Jaén verurteilt ein Kreditinstitut dazu einem Kunden die infolge eines Finanzgeschäfts bezogenen Beträge zurückzuerstatten, da es diesen nicht in angemessener Form in Kenntnis gesetzt hatte.

Der Kunde hatte die Nichtigkeit eines mit dem Kreditinstitut geschlossenen Vertrages, in welchem verschiedene Zinsswapgeschäfte vereinbart worden waren, mit der Begründung beantragt, dass ein Zustimmungsirrtum vorliegt, da die für die Abwicklung des Produktes zuständige Person ihn nicht ordnungsgemäß über die Einzelheiten derselben in Kenntnis gesetzt habe, abgesehen davon, dass sich dieses Produkt nicht seinen Bedürfnissen anpasse.

Das Landgericht begründet sein Urteil mit der Verletzung seitens der Bankgesellschaft, des Verbraucherschutzgesetzes 26/194 („Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios“), unter anderen, und verurteilt diese zur Restitution jener Beträge, die kraft des geschlossenen Vertrages belastet wurden, sowie der angefallenen Kosten und Zinsen, wobei es ausdrücklich auf die Notwendigkeit hinweist, dass die den Kunden übermittelte Information präzise, korrekt und ausreichend zu sein hat, damit sich diese vorher ein genaues Bild über die Risiken des von ihnen vertraglich abgeschlossenen Produktes machen können.

Fur mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Christian Krause: [email protected]