Vorschläge zur Änderung des RDL 14/2010

04.02.2011

Gestern und heute wurde in verschiedenen spanischen Zeitungen – eine offizielle Veröffentlichung steht noch aus – berichtet, dass die Kommission für Wirtschaft und Steuern des Senats („Comisión de Econmomia y Hacienda del Senado“) ihre Stellungnahme zu dem Gesetz für nachhaltige Wirtschaft („Ley de economía sostenible“) verabschiedet habe und dabei einige Änderungsvorschläge im Hinblick auf das Gesetz 14/2010 aufgenommen habe.

Konkret sei zwischen der Regierungspartei und den nationalistischen Parteien vereinbart worden eine Regelung aufzunehmen, dass zukünftige Änderungen der Kriterien zur Berechnung der Tarife für Fotovoltaikanlagen nicht für bereits angeschlossene Anlagen gelten sollen. Ziel dieser Regelung sei es, mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf die durch das Gesetz 14/2010 geschaffenen Unsicherheit bezüglich weiterer zukünftiger Beschränkungen der geförderten Stunden zu beseitigen.

Weiterhin soll die Förderzeit von 25 bzw. nach dem Gesetz 14/2010 von 28 Jahren auf 30 Jahre angehoben werden.

Schließlich stehen bestimmte Kreditlinien des ICO („Instituto de Crédtio Oficial“) für Fotovoltaikanlagen bereit, um sich an die neue Situation anzupassen. Neue Kredit- oder Avallinien – welche die nationalistischen Parteien gefordert hatten, werden aber nicht gewährt.

Ein Vorschlag der nationalistischen Parteien, die Beschränkung der geförderten Stunden nach dem Gesetz 14/2010 so zu erhöhen, dass der Einfluss auf die Reduzierung der Einnahmen um 10 % verringert würde, wurde nicht stattgeben.

Das Gesetz muss von dem Senat noch verabschiedet werden.

Für mehr Information kontaktieren Sie bitte Philipp von Wolffersdorff: [email protected]