Voraussetzung für die Einholung dieser Erstattung durch das Finanzamt, ist neben der Antragsstellung die Einholung entweder eines Berichts, der die F+E+I-Tätigkeiten begründet („informe motivado“) oder einer vorher getroffenen Bewertungsvereinbarung. Dieser „informe motivado“ muss vom Wirtschaftsministerium per Beschluss befürwortet werden. Eine weitere Bedingung, ist die der Reinvestition eines Betrages in Höhe des angewandten oder erstatteten Abzugs in F+E+I-Aufwendungen oder in Investitionen in Sachanlagen oder immaterielle Anlagen, die ausschließlich genannten Tätigkeiten zuzuschreiben sind.
Laut Wirtschaftsministerium, enden die Fristen für die Bewilligung derartiger informes motivados für das Jahr 2018 im November.
Mehr Information: Gustavo Yanes