Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungsleistungen zum 1. Januar 2010

01.03.2010

Seit 1. Januar 2010 ist die Mehrwertsteuer für Übernachtungen in Hotel- und Beherbergungsbetrieben von 19 auf 7 Prozent per Gesetz gesenkt worden. Diese Steuerentlastung für Hoteliers war Umsetzung des zuletzt von der Bundesregierung beschlossenen sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und soll die Konjunktur in der Hotelbranche vor dem Hintergrund der aktuellen europäischen Wettbewerbssituation stärken. Bislang stößt das neue Gesetz jedoch auf Kritik sowohl bei Wirtschaftsverbänden als auch bei Politikern aller Parteien.

Bemängelt werden vorwiegend die nun geltenden unterschiedlichen Steuersätze für Übernachtungen und Frühstück, welche teilweise zu einem Mehraufwand bei den Reisekostenabrechnungen führen. Das von Anfang an heftig umstrittene Gesetz, wurde vielfach als Steuergeschenk an die Wähler der FDP betrachtet. Nach dem Inkrafttreten ist jedoch fraglich, ob die beabsichtigte Entlastung von Hoteliers überhaupt eingetreten ist. Dies ist umstritten, betrachtet man die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes und deren Auswirkungen auf die Verbraucher. Denn danach führt die Steuersenkung nicht nur zu einem bürokratischen Mehraufwand bei der Abrechnung der Reisekosten, sondern teilweise auch zur Verteuerung der Preise für Hotelleistungen.

So bietet das Gesetz vor allem Privatkunden, nicht aber Geschäftskunden Preisvorteile. Für die steuerliche Absetzung der Reisekosten sind die Übernachtungskosten nun nur noch in Höhe von 7 Prozent anrechenbar. Dies führt bei gleichbleibenden Übernachtungspreisen zu einer Erhöhung der Reisekosten. Allerdings sollte angesichts dieser Kritik nicht vergessen werden, dass die gesetzliche Steuersenkung in erster Linie den Hoteliers und nicht den Verbrauchern dienen soll. Zweifel bestehen jedoch, ob die Inanspruchnahme der Hotelleistungen konstant bleiben wird, wenn diese für Geschäftskunden zukünftig teurer sind.

Abzuwarten bleibt nun, ob den Forderungen einiger Politiker, die Steuersenkung für Hoteliers wieder auszusetzen und diese im Rahmen einer großen Steuerreform zu regeln, nachgegeben wird. Bundeskanzlerin Angela Merkel deutete jedoch bereits an, die bereits in Kraft getretene Mehrwertsteuersenkung nicht zurücknehmen zu wollen. Für sie stellt die Mehrwertsteuersenkung notwendige Ausformung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes dar. Allerdings zieht auch Merkel in Erwägung, bestimmte Ausführungsbedingungen zwischen Bund und Ländern in der Form von Steuerrundschreiben klarzustellen und zu verbessern.
 

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