Was ist bei Reisen nach Spanien nach dem Ende des Alarmzustandes zu beachten?

12.05.2021 - Stefan Meyer

Am vergangenen Sonntag, den 9. Mai, endete der Alarmzustand in Spanien – nach der spanischen Verfassung ein Ausnahmezustand – und mit ihm die Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie, die bestimmte Grundrechte der spanischen Bürge berührten. Die konkrete Regelung dieser Einschränkungen liegt nunmehr in den Händen der 17 Autonomen Regionen, die sich nun nicht mehr auf die Ausnahmeregelung durch die Verfassung stützen können, sondern für eine Aufrechterhaltung der Mobilitätsbeschränkungen, nächtlichen Ausgangsperren und anderen Maßnahmen, die die Grundrechte der Spanier einschränken könnten, die Genehmigung der Gerichte benötigen. In jedem Fall weiterhin in Kraft bleibt in ganz Spanien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum, in geschlossen Räumen und im Freien.

Stefan Meyer Abogado & Rechtsanwalt +34 91 319 96 86

Einreise nach Spanien

Die Landesgrenzen Spaniens sind weiterhin offen, allerdings müssen Reisende einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Alle Reisenden müssen ein Formular zur Gesundheitskontrolle auf der Webseite Spain Travel Health oder über die App SpTh-Spain Travel Health ausfüllen.
  • In diesem Formular ist auch förmlich zu erklären, dass der Reisende über ein negatives PCR oder TMA-Testergebnis verfügt, das nicht mehr als 72 Stunden vor Einreise in Spanien abgenommen wurde. Reisende haben dieses negative Testergebnis ebenfalls mit sich zu führen.
  • Das ausgefüllte Formular generiert einen QR-Code, der für den Einstieg in das Flugzeug und die spätere Landung in Spanien unabdingbar ist.

Beschränkungen innerhalb Spaniens

Welche konkreten Einschränkungsmaßnahmen ergriffen werden, obliegt nun den einzelnen Autonomen Regionen, wobei die Maßnahmen im Prinzip keine durch die spanische Verfassung garantierten Grundrechte einschränken dürfen. Die Maßnahmen fußen also auf der ordentliche Gesetzgebung und sind auch von Ausländern, die Spanien besuchen, zu beachten. Je nach der Zielregion gelten bestimmte Regelungen:

  • Für die Einreise auf die Balearen aus dem Ausland wird das o.g. Einreiseformular mit negativem PCR-Test zur Gesundheitskontrolle benötigt. Für die Einreise aus einer anderen Region Spaniens ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise, die Abnahme eines PCR-Tests innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft auf den Inseln oder eine 10-tätige Quarantäne erforderlich. Es gilt eine allgemeine nächtliche Ausgangssperre zwischen 23:00 und 6:00 Uhr, die mindestens bis zum 23. Mai gilt, sofern sie nicht den von zuständigen Gerichten aufgehoben wird.
  • Für die Einreise auf die Kanaren aus dem Ausland ist ebenfalls ein negativer PCR-Test erforderlich, vom spanischen Festland kommende Reisende benötigen lediglich einen negativen Antigen-Test. Das Vorliegen des Tests wird üblicherweise an Häfen und Flughäfen überprüft, wohingegen die Ein- und Ausreise auf Inseln mit der Alarmstufe 3 oder 4 (derzeit sind alle Inseln des Archipels in Alarmstufe 1 oder 2) aufgrund des Coronavirus gänzlich untersagt ist. Ebenfalls geplant ist die Beibehaltung der nächtlichen Ausgangssperre zwischen 0:00 und 6:00 Uhr, sofern die zuständigen Gerichte diese nicht ablehnen.
  • In Madrid gibt es weder Mobilitätsbeschränkungen noch eine nächtliche Ausgangssperre, ebenfalls gibt es keine Beschränkungen für Zusammenkünfte mit nicht zum Hausstand gehörenden Personen. Aufgrund der Nichtzustimmung seitens des obersten Gerichtshofs von Madrid bleiben die Bewegungseinschränkungen für einige Gesundheitszonen der Region (sogenannte zonas básicas de salud), eine Besonderheit Madrids im Kampf gegen die Pandemie, in Kraft. Gaststätten öffnen zwischen 6:00 und 0:00 Uhr, ab 23:00 Uhr dürfen allerdings keine neuen Gäste mehr bedient werden. Ferner ist der Konsum von Speisen und Getränken an der Bar untersagt, im Innenbereich dürfen pro Tisch maximal vier Gäste Platz nehmen, im Außenbereich sechs und die Gästeanzahl wird auf 50% im Innenbereich und 75% im Außenbereich beschränkt.
  • Auch in Katalonien gelten nunmehr keine Bewegungseinschränkungen und keine nächtlichen Ausgangssperren. Weiterhin bestehen allerdings die Beschränkung von Zusammenkünften auf sechs Personen, die Schließung von Restaurants um 23:00 Uhr und Kapazitätsbeschränkungen auf 50% bei religiösen Veranstaltungen sowie standesamtlichen Hochzeiten. Freizeitparks und Jahrmärkte öffnen, dürfen aber nur 30% ihrer üblichen Besucher empfangen.
  • Die Ein- und Ausreise nach Valencia aus anderen Regionen Spaniens ist ebenfalls möglich, allerdings besteht weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 0:00 und 6:00 Uhr. Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen im öffentlichen und privaten Raum sind gestattet. Gaststätten dürfen bis 23:30 Uhr öffnen und bis zu zehn Personen dürfen gemeinsam an einem Tisch sitzen. Im Außenbereich gibt es keine Einschränkung der Gästeanzahl, im Innenbereich eine Einschränkung auf 50%. In religiösen Einrichtungen dürfen maximal bis zu 75% der unter normalen Umständen zulässigen Personen zusammenkommen.
  • In Andalusien gibt es keine Mobilitätsbeschränkungen für die Region oder ihre Provinzen und keine nächtliche Ausgangssperre. Für die Verhängung von Bewegungseinschränkungen in Städten und Gemeinden mit mehr als 5:000 Einwohnern, deren Inzidenzen 1:000 Fälle pro 100:000 Einwohner übersteigt (der Grenzwert lag vorher bei 500 Fällen), ist eine vorherige gerichtliche Bestätigung erforderlich. Es gibt keine Beschränkungen für Zusammenkünfte in Privatwohnungen. Gaststätten dürfen bis 0:00 Uhr öffnen, im Innenbereich können dann bis zu acht Gäste an einem Tisch sitzen, im Außenbereich sind bis zu zehn Personen pro Tisch erlaubt. Die gleiche Gästeanzahl gilt für Pubs und Diskotheken, die jedoch erst um 2:00 Uhr schließen müssen.
  • Ein- und Ausreisen in das Baskenland sind möglich, auch gibt es keine nächtliche Ausgangssperre (diese wurde zwar beantragt, jedoch von den Gerichten abgelehnt). Allerdings werden die Bürger gebeten, ihre nächtliche Mobilität zwischen 23:00 und 6:00 Uhr zu beschränken und im öffentlichen wie privaten Raum mit maximal sechs Personen zusammenzukommen.

Generell ist das Reisen auf dem spanischen Festland ohne größere Einschränkungen möglich, lediglich Gaststätten und Freizeiteinrichtungen sind von den strengeren Regelungen einiger Autonomer Regionen betroffen. Für Reisen auf die spanischen Inseln ist weiterhin die Gesundheitskontrolle am Flughafen oder Hafen erforderlich.

 

In den übrigen Autonomen Regionen gelten folgende Corona-Maßnahmen:

  • Zwar gibt es in La Rioja aktuell weder Mobilitätsbeschränkungen noch eine nächtliche Ausgangssperre, jedoch wird die Verhängung nicht ausgeschlossen, sollte die Seuchenlage dies erfordern. Unterschieden werden drei Risikostufen, zusätzlich zu einer vierten für das schlimmstmögliche Szenario. Für Arnedo, Alfaro, Calahorra, Nájera und gilt die Risikostufe drei, allerdings noch keine Ausgangssperre. Gaststätten müssen um 0:00 Uhr schließen, die Gästeanzahl ist auf 50% im Innenbereich beschränkt, im Außenbereich gibt es keine Einschränkungen. Es wird empfohlen, Zusammenkünfte auf sechs Personen zu begrenzen.
  • Mobilitätsbeschränkungen und nächtliche Ausgangssperren gelten ebenfalls nicht in Extremadura, die Region erwägt allerdings eine Ampelregelung in Abhängigkeit von der jeweiligen Seuchenlage. Für Gaststätten gibt es keine Einschränkung der Öffnungszeiten, sondern lediglich der Gästeanzahl: Im Innenbereich (maximal 50%) dürfen bis zu sechs Personen an einem Tisch Platz nehmen, im Außenbereich (maximal 85%) bis zu zehn Personen. Eine Kapazitätsgrenze von 75% gilt für Geschäfte.
  • In Galizien gelten zwar derzeit weder Mobilitätsbeschränkungen noch nächtliche Ausgangssperren, allerdings wurde dem obersten Gerichtshof Galiziens ein Antrag vorgelegt, der u.a. die Einschränkung der Mobilität in einzelnen Gemeinden und während der Nacht vorsieht. Gaststätten schließen um 1:00 Uhr morgens.
  • In Kastilien und Leon gibt es ebenfalls keine Mobilitätsbeschränkungen und nächtlichen Ausgangssperren, es sei denn die Entwicklung der Pandemie machen solche erforderlich. Es gibt keine Einschränkungen für Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum oder für religiöse Einrichtungen. In Gemeinden mit einer Inzidenz von mehr als 150 Fällen pro 100:000 Einwohner werden die Innenbereiche von Bars geschlossen.
  • Die Region Kastilien-La Mancha verhängt weder regionale Ein- und Ausreisebeschränkungen noch eine nächtliche Ausgangssperre. Gaststätten schließen um 1:00 Uhr morgens; eine Beschränkung der Gästeanzahl gilt lediglich in Innenbereichen. Weder in Restaurants noch bei sonstigen Zusammenkünften dürfen mehr als zehn Personen zusammenkommen.
  • In Murcia gelten ebenfalls keine regionalen Ein- und Ausreisebeschränkungen und keine nächtliche Ausgangssperre, nicht wesentliche Aktivitäten sind allerdings nach 0:00 Uhr untersagt. Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum sind Zusammenkünfte mit bis zu sechs Personen gestattet. Ebenso viele Personen sind pro Tisch in Innen- und Außenbereichen von Gaststätten erlaubt. Ausgenommen sind Räume für Feiern, deren Gästeanzahl auf 50 Gäste in Innenräumen und 100 Gäste im Freien beschränkt ist.
  • Zwar gelten grundsätzlich in der Region Aragonien keine Mobilitätsbeschränkungen und nächtlichen Ausgangssperren, allerdings gibt es seit sechs Monaten ein Gesetz, dass die Verhängung solcher Maßnahmen in einzelnen Provinzen, Bezirken und Gemeinden ohne vorherige Zustimmung seitens der Gerichte gestattet. Für Fraga, La Litera und Tarazona gelten bereits solche Mobilitätsbeschränkungen. Der Betrieb von Gaststätten und nicht wesentlichen Aktivitäten ist in Gebieten mit Alarmstufe 3 bis 22:00 Uhr gestattet, in Gebieten mit schwerer Alarmstufe 3 bis 20:00 Uhr.
  • In Navarra gibt es keine Mobilitätsbeschränkungen, allerdings eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 23:00 und 6:00 Uhr. Außenbereiche von Gaststätten sind bis 22:00 Uhr geöffnet.
  • Auch in Asturien gelten weder Mobilitätsbeschränkungen noch nächtliche Ausgangssperren. Gaststätten schließen um 1:00 Uhr morgens, pro Tisch sind sowohl im Außen- wie Innenbereich bis zu sechs Personen gestattet.
  • In Kantabrien gibt es weder Mobilitätsbeschränkungen noch nächtliche Ausgangssperren noch Einschränkungen für Zusammenkünfte. Im Innenbereich von Gaststätten dürfen weder Speisen noch Getränke konsumiert werden, in Außenbereichen gelten Kapazitätsbeschränkungen. Geschäfte und Gaststätten müssen spätestens um 22:30 Uhr schließen.
  • Die Autonome Stadt Ceuta hat ebenfalls keine Mobilitätsbeschränkungen oder nächtlichen Ausgangssperren verhängt. Gaststätten schließen um 0:00 Uhr mit Kapazitätsbeschränkungen von einem Drittel in Innenräumen und 75% in Außenbereichen.
  • Die Regelungen in Melilla sind ähnlich wie in Ceuta. Es gibt weder Mobilitätsbeschränkungen noch nächtliche Ausgangssperren. Gaststätten sind bis 0:00 Uhr geöffnet und Zusammenkünfte sind im öffentlichen wie privaten Raum auf sechs Personen beschränkt.