Nach mehr als zwei Monaten praktischen Stillstands der gerichtlichen Tätigkeit in ganz Spanien hat der Rückstand bei Verfahren und Zustellungen ein beispielloses Ausmaß erreicht. Um eine Lawine von Zustellungen an die Prozessagenten und Rechtsanwälte zu vermeiden, hat das spanische Justizministerium die Zustellungen für alle Gerichtsorgane durch den Runderlass 2/2023 geregelt und vereinheitlicht. Dieser legt die schrittweise Versendung der aufgelaufenen Zustellungen fest, so dass diese in den fünf Tagen nach Ende des Streiks, d.h. zwischen dem 29. März und dem 4. April, das normale Zustellungsvolumens des jeweiligen Gerichts nicht um mehr als 50% überschreiten dürfen. Die Kontrolle des Zustellungsvolumens erfolgt automatisch durch das System Lexnet- oder durch das System der jeweiligen Autonomen Region mit übertragenen Justizbefugnissen.
Das sind gute Nachrichten. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass die gerichtliche Tätigkeit schnellstmöglich wieder aufgenommen wird. Umso mehr, da der überlange Streik die Lage des bereits ohnehin durch endemische Verzögerungen geprägten spanischen Justizsystems noch verschärft und zu zusätzlichen Verzögerungen bei Anhörungen und Verfahren sowie zu Tausenden von liegengebliebenen Klagen geführt hat.