Wirksamkeit des Verkaufs einer Immobilie eines Minderjährigen ohne richterliche Bewilligung: Nichtigkeit oder Annullierbarkeit

16.09.2010

Bis vergangenen April gab es keine einheitliche Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes betreffend die Wirksamkeit einer, ohne richterliche Bewilligung, von dem Sorgerechtsträger eines Minderjährigen vorgenommenen Verfügungshandlung.

Eine Seite sprach sich für die absolute Nichtigkeit der Verfügungshandlung gemäß Artikel 1.261 des spanischen Zivilgesetzbuches (Código Civil, nachfolgend Cc) mit der Begründung aus, dass es sich hierbei um eine nicht bestehende Rechtshandlung handelt, da eine wesentliche Voraussetzung fehlt (die Einigung) und diese, darüber hinaus, zwingendem Recht (dem Cc) zuwiderläuft. Die andere Seite verteidigte die Nichtigkeit des Artikels 1.259 CC mit dem Argument, dass es sich hierbei, um ein Überschreiten der Befugnisse handelt; und eine dritte Gruppe sprach sich für die Annullierbarkeit aus, da ihrer Meinung nach sehr wohl eine Einigung vorliegt, diese aber mit einem Mangel behaftet sei, den es zu ergänzen gilt.

Das Urteil Nr. 225/2010 vom 22. April 2010 vereinheitlicht nun die Doktrin, in dem es erklärt, dass eine von dem Sorgerechtsträger eines Minderjährigen, ohne richterliche Bewilligung, vorgenommene Verfügungshandlung unvollständig ist. Der Vertrag ist vorläufig wirksam, bedarf jedoch für seine endgültige Wirksamkeit die Ratifizierung durch den betroffenen Minderjährigen, sobald dieser geschäftsfähig ist. Diese Ratifizierung kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen.

Es handelt sich nicht um einen Fall von absoluter Nichtigkeit, die nicht Gegenstand einer Gültigkeitserklärung sein kann, sondern, um einen Vertrag, der noch nicht fortgeltend ist, da ihm die Voraussetzung der gesetzlich vorgeschriebenen richterlichen Bewilligung fehlt. Diese Bewilligung kann jedoch später durch die Ratifizierung des Interessierten selbst ersetzt werden. Sollte die Handlung von diesem jedoch nicht ratifiziert werden, würde sie als nicht bestehend geltend und somit die Nichtigkeit zur Folge haben.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ana Lizano: [email protected]