Wir betreuen ausländische Banken und Versicherungen bei ihren Finanzierungen in Spanien insbesondere bei Immobilienfinanzierungen, Finanzierung von Unternehmenskäufen, Leasing & Factoring, bei Projektfinanzierungen sowie strukturierten Finanzierungen. Die Absicherung von Forderungen unter spanischem Recht mittels Grundpfandrechten und/oder anderen Kreditsicherheiten unter spanischem Recht (Sicherungsabtretung bzw. Verpfändung von Mieteinnahmen, Bankkonten und/oder Vergütungsansprüchen) stehen dabei im Vordergrund.
Immobilienbrief Spanien & blog: Wir informieren unsere Mandanten regelmässig über die letzten Entwicklungen im Kreditsicherheitsrecht von 2001 bis 2012 mittels des „Immobilienbriefes Spanien“ sowie seit 2013 über unseren speziellen blog zum spanischen Immobilienrecht:
https://www.mmmm.es/de/blogs-lawyers/spanien-immobilienrecht/