Wir beraten kompetent und global Eigentümer, Betreiber und Investoren dieses Sektors.
Das Geschäft unserer Mandanten konzentriert sich auf die Unterbringung und die Bewirtung von Touristen sowie auf sonstige sowohl Haupt- als auch Nebentätigkeiten, unter Einschluss u.a. von Reiseagenturen, Luftfahrtsunternehmen, Freizeitfirmen, Einkaufszentren, Golfplätzen, Kurbädern, Spiel- und Wettanbietern, Messezentren, Museen, Ausstellungen und Sporteinrichtungen.
Wir verfügen über viel Erfahrung in der Rechtspraxis sowohl in Sonderaktionen als auch im Tagesgeschäft dieser Branchen.