Schematisch gesehen führt das Gesetzesdekret die folgenden wichtigen Neuerungen ein:
a.- Verbot der Genehmigung neuer Einfamilienhäuser: Das Gesetzesdekret verpflichtet die für Wasserbau zuständige Verwaltung, eine Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete und der so genannten Vorzugsströmungsgebiete vorzunehmen, in denen nicht gebaut werden darf. Solange eine solche Abgrenzung nicht erfolgt, wird ein allgemeineres Genehmigungsverbot festgelegt, das alle Grundstücke betrifft, die in den so genannten Hochwasserschutzgebieten (SRP-APR) liegen, die einen größeren Teil des Territoriums umfassen;
b.- Andererseits wird eine wichtige Einschränkung der so genannten städtebaulichen Amnestie eingeführt, die durch das Gesetzesdekret 3/2024 beschlossen wurde. Wie sich der Leser erinnern wird, ist auf den Balearen für einen Zeitraum von drei Jahren die nachträgliche Legalisierung von Gebäuden, die ohne Genehmigung errichtet wurden, erlaubt, wenn eine Reihe von Anforderungen erfüllt ist. Nun, diese Legalisierung wird nicht mehr möglich sein, wenn die Immobilie in Gebieten mit bevorzugtem Abfluss oder Überschwemmungen liegt, und solange diese Gebiete nicht definiert sind, betrifft das Verbot vorübergehend alle Hochwasserschutzgebiete.
c.- Eine sehr wichtige Neuerung auf formaler Ebene, die sich auf Rechtsanwälte und Notare auswirkt, ist die Einführung eines neuen Punktes in das balearische Wohnungsbaugesetz, wonach es als schwerwiegender Verstoß angesehen wird – der eine Geldstrafe von 30.000,- bis 90.000,- € nach sich zieht -, den Käufer nicht darüber zu informieren, dass die Immobilie, die Gegenstand des Vertrages ist, in einem Überschwemmungsgebiet, einem Vorzugsströmungsgebiet oder einem Hochwasserschutzgebiet liegt.
Die beschlossenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der gesellschaftlichen Debatte, die in Spanien nach den schrecklichen Ereignissen im Oktober ausgelöst wurde. Aber das Problem wird dort liegen, wo es schon immer liegt: nicht in der Verordnung, sondern in ihrer Umsetzung; bis eine genaue Definition der Überschwemmungsgebiete vorliegt, werden die Beschränkungen vorübergehend ein größeres Gebiet betreffen. Es stellt sich also die Frage: Wie lange wird es dauern, diese Überschwemmungsgebiete zu definieren? Und was wird passieren, wenn diese Festlegung so lange dauert, dass z.B die dreijährige Frist für die städtebauliche Amnestie überschritten wird? Wie immer wird die Zeit es zeigen, ja, aber in der Zwischenzeit verlangen die Mandanten Antworten…