Verpflichtung zur Installation von Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden mit mehr als 5.000 m2 Fläche
Ab dem 13. März 2014 müssen Gebäude, die über eine bebaute Fläche von über 5.000 m2 verfügen und die weiterhin als (i) Hypermarkt, (ii) Geschäfts- und Handelszentren, (iii) Lager- und Vertriebshallen, (iv) überdachte Sportanlagen, (v) Krankenhäuser, Kliniken und Pflegeheime sowie (vi) Messepavillons genutzt werden, über an das allgemeine Stromnetz angeschlossene Fotovoltaikanlagen verfügen, mittels derer sie […]