Neue Regelungen zum Energieausweis für Immobilien in Spanien
Am 3. Juni 2021 trat das neue Königliche Dekret Nummer 390/2021 vom 1. Juni 2021 in Kraft, mit dem der Energieausweis für Gebäude oder Teile von Gebäuden neu geregelt wird. Der Gesetzgeber hat die europäische Richtline 2018/844 des europäischen Parlamentes und Rates vom 30. Mai 2018 zum Anlass genommen, die Vorgängervorschrift aus dem Jahre 2013 zu novellieren und außer Kraft zu setzen.