Viele CCAA haben diese Kompetenzen genutzt, so z. B. die Balearen. Auf den Kanarischen Inseln werden seit Jahresbeginn 2016 für Ehepartner und Kinder Vergünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer von bis zu 99,9 % gewährt. Dafür muss die Schenkung mittels öffentlicher Urkunde erfolgen und es darf nicht bereits in den drei Jahren zuvor eine Schenkung vorgenommen worden sein, für die diese Vergünstigung genutzt wurde.
Das günstigere Recht der CCAA war zunächst allein auf in Spanien ansässige Steuerpflichtige anwendbar, bis der EuGH mit Urteil vom 3. September 2014 zum Ergebnis gelangte, dass das spanische Recht aufgrund dieser Regelung andere EU-Bürger diskriminierte. Der spanische Gesetzgeber änderte daher zum 1. Januar 2015 das Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz.
Seitdem haben im Falle einer Erbschaft alle Steuerpflichtigen das Recht auf Anwendbarkeit der Vorschriften der CA, in der sich die Güter und Rechte mit dem höchsten Wert in Spanien befinden, wenn der Erblasser in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder des EWR ansässig war. War der Erblasser in einer CA ansässig, haben die in der EU oder im EWR ansässigen Steuerpflichtigen das Recht auf Anwendbarkeit der Vorschriften dieser CA. Was Schenkungen von in Spanien belegenen Immobilien betrifft, so haben die nicht in Spanien, aber in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder des EWR ansässigen Steuerpflichtigen das Recht auf Anwendbarkeit des Steuerrechts der CA, in der sich das zu schenkende Grundstück befindet.
Das komplizierte Ergebnis der spanischen Parlamentswahlen vom 20. Dezember letzten Jahres lässt derzeit noch keinen Schluss darüber zu, ob und wann es zu einer Regierungsbildung kommt, oder ob am Ende sogar Neuwahlen abgehalten werden. Änderungen im derzeitigen Erbschaftsteuerrecht sind angesichts der Tatsache, dass sich die Parteien auf der linken Seite des Spektrums an den Vergünstigungen stören, nicht unwahrscheinlich. Insoweit kann es zu einer Erhöhung der Steuersätze des zentralstaatlichen spanischen Erbschaftsteuerrechts kommen. Darüber hinaus ist nicht abzusehen, wie lange die Vergünstigungen in den jeweiligen CCAA aufrechterhalten werden. Deutsche, die über Grundeigentum in Spanien verfügen, sollten daher im Hinblick auf die steuerlich günstigste Lösung (etwa Schenkung samt Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchrechts) ein baldiges Handeln erwägen.