Kernpunkt des Gesetzesprojektes im Hinblick auf die Fotovoltaik ist die Einführung einer Steuer in Höhe von 7 % im Sinne eines festen Steuersatzes bzgl. des Verkaufs von elektrischer Energie, unabhängig von der Art ihrer Erzeugung. Die Steuer wird hierbei in Bezug auf sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf (Verkaufspreis + Vergütung) des Steuerpflichtigen im Hinblick auf jede einzelne Erzeugungsanlage erhoben. Nachdem die Steuer zunächst nur 6 % betragen sollte wurde in dem Gesetzgebungsverfahren auf Initiative der konservativen Regierungspartei (PP) eine Erhöhung auf 7 % beschlossen.
Die Steuer fällt für das Kalenderjahr an und die entsprechende Steuererklärung muss im November des Folgejahres im Wege einer steuerlichen Selbstveranlagung („autoliquidación“) abgegeben werden. Zuvor müssen aber Abschlagszahlungen für jedes Quartal des Kalenderjahres geleistet und entsprechende Steuererklärungen im Mai, September und November und im Februar des folgenden Steuerjahres abgegeben werden.
Wenn der Gesamtbetrag für die Energieproduktion von allen Installationen in einem Jahr weniger als 500.000 Euro beträgt, muss in dem Folgejahr nur die Abschlagszahlung im Monat November geleistet werden.
Daneben wurden weitere Maßnahmen beschlossen, u.a. eine Umweltabgabe auf Kohle und Erdgas sowie Steuern bzgl. der Erzeugung und Lagerung nuklearer Abfälle.