Zu Beginn des Jahres 2018 gab es Informationen über den ersten mit Bitcoins realisierten Immobilienkauf in Spanien. Laut der Pressemeldungen ging es dabei um den Verkauf einer Wohnung in Tarragona, deren Preis von der Immobilien-Agentur Mister Piso mit 40 Bitcoins angegeben wurde. Anscheinend bieten sowohl diese Immobilien-Agentur als auch andere Firmen im spanischen Immobilienbereich bereits weitere Immobilien mit Preisen in Bitcoins an.
Der vorliegende Fall war eine besondere Nachricht, da es sich um den ersten bekannten Fall eines Immobilienkaufs in Spanien handelt, bei dem in Bitcoins oder Kryptowährung gezahlt wurde, während in anderen Märkten außerhalb der Europäischen Union schon mehrere solcher Fälle bekannt geworden sind.
Über diesen ersten Immobilienkauf mit Bitcoins in Spanien sind uns jedoch keine Details über eine mögliche Formalisierung durch einen Notar oder über eine Eintragung in das Grundbuch (Registro de la Propiedad) bekannt; z.B. ob die Zahlung in Zusammenhang mit der Unterzeichnung eines privaten Kaufvertrags erfolgte, der anschließend zur öffentlichen Urkunde erhoben wurde, oder ob die Zahlung unmittelbar bei der Ausfertigung einer öffentlichen Urkunde vor dem Notar geleistet wurde. Nichtsdestotrotz gehen wir, da bis zum heutigen Tag kein rechtsverbindlicher Wechselkurs in Spanien existiert, davon aus, dass in der öffentlichen Kaufvertragsurkunde ein Gegenwert in Euro angegeben werden müsste, so als würde es sich um ausländische Devisen handeln. Außerdem wird – in Übereinstimmung mit den für das Notariat bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung durch Geldwäsche, einschließlich der kritischen Vorsichtsmaßnahmen in diesem Bereich – die Zahlung in Bitcoins so eindeutig und konkret wie möglich identifizierbar sein müssen.
Der Notar José Carmelo Llopis Benlloch, Beauftragter für neue Technologien des Allgemeinen Rats der Notare, meint in seinem Blog, dass auch wenn der Immobilienkauf mit Bitcoins juristisch möglich ist, immer noch bestimmte Zweifel bestehen, die es empfehlenswert machen darauf zu warten, dass der zivil- und steuerliche Hintergrund in Bezug auf die Kryptowährung Bitcoin ausgebaut wird, bevor diese als Zahlungsmittel bei einem Immobilienkauf in Spanien genutzt wird. Er nimmt an, dass der Immobilienkauf mit Bitcoins oder irgendeiner anderen Kryptowährung zum heutigen Tag ein außergewöhnliches Geschäft ist, das gewisse Unsicherheit bezüglich der unterschiedlichen Auswirkungen, insbesondere im steuerlichen Bereich, mit sich bringt, bis die juristische und steuerliche Behandlung durch die spanischen und europäischen Institutionen klargestellt ist.
Die juristische Beschaffenheit der Kryptomünzen ist eine in den verschiedenen Rechtsordnungen, einschließlich der spanischen, noch stark diskutierte Frage. Unter den Überlegungen bezüglich der Beschaffenheit und Auswirkungen befindet sich zum Beispiel deren Einordnung als bewegliche Sache, Zahlungsmittel oder sogar „elektronisches Geld“, was Auswirkungen auf die Bewertung der Transaktion als Immobilien-Kaufvertrag oder als Sachtausch hat und verschiedene juristische und insbesondere steuerliche Folgen mit sich bringen kann, da im Falle eines Tauschgeschäftes zwei Übertragungen besteuert werden könnten, nämlich die der Immobilie und die der Bitcoins. Außerdem begegnet die Besteuerung der Übertragung von Bitcoin als Zahlungsmittel für den Kauf von Gütern oder Diensten noch besonderen Unsicherheiten und könnte als Kapitalgewinn sogar Auswirkung auf die IRPF haben. Die Zahlung über Bitcoins könnte in Übereinstimmung mit den notariellen Vorschriften auch einer Barzahlung entsprechen und damit wegen der auf solche Zahlungen anwendbaren Restriktionen sehr eingeschränkt sein.
Abschließend betrachten wir angesichts der juristischen und steuerlichen Unbestimmtheit verbunden mit der Instabilität des Bitcoin-Preises die Einschätzung als sehr riskant, ob gegenwärtig ein Immobilienkauf mit Bitcoins in Spanien ein anekdotenhaftes Geschehen oder eine Entwicklung im spanischen Immobilienmarkt für gewisse Anlagearten in Bitcoin oder andere Kryptowährungen ist. In jedem Fall wird es notwendig und sehr interessant sein, die Entwicklung der juristischen und steuerlichen Fragen betreffend die Kryptowährungen in den spanischen und europäischen Institutionen zu verfolgen.