Spanischen Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer regional herabgesetzt
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 hat die Autonome Gemeinschaft Madrid die steuerlichen Belastungen verringert, die im Rahmen der zweiten oder jeden weiteren Übertragung von in Madrid belegenen Immobilie anfallen.
Zum einen wurde die Vermögensübertragungssteuer (ITP) von 7% auf 6% reduziert. Diese Ermäßigung des Steuersatzes gilt sowohl für zweite oder weitere Übertragungen von Immobilien als auch für die Bestellung oder Veräußerung dinglicher Rechte auf Immobilien, mit Ausnahme von dinglichen Sicherheiten.
Zum anderen wurde die variable Quote der Stempelsteuer (AJD) von 1% auf 0,75% gesenkt. Diese Quote ist gemeinsam mit der spanischen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer (IVA) zu begleichen, sofern es sich um die erstmalige Übertragung einer Immobilie handelt.
Ziel dieser Maßnahmen ist die Ankurbelung des Grundstückmarktes sowie die Schaffen von Wachstum in der Region.
Die steuerlichen Anreize Madrids stehen damit steuerlichen Maßnahmen anderer autonomer Gemeinschaften Spaniens diametral entgegen. So hat z.B. Katalonien mit Wirkung ab dem 1. August 2013 die Vermögensübertragungssteuer (ITP) von 8% auf 10% erhöht und diesen Steuersatz somit dem spanischen Mehrwertsteuersatz für Wohnimmobilien gleichgestellt.