Die Genehmigung von Beherbergungsaktivitäten ist in dem Sonderbeherbergungsplan (Plan Especial de Hospedaje (PEH)) vom 26. Juli 2018 definiert.
Die Zwangssperre ist schützender Natur: Obgleich die Sperre nun mindestens um ein Jahr bis zum 5. Februar 2020 verlängert wird, würde sie mit der endgültigen Genehmigung des Sonderbeherbergungsplans aufgehoben. Es wird davon ausgegangen, dass diese endgültige Genehmigung Mitte 2019 erteilt wird.
Die Sperre des Sonderbeherbergungsplans bedeutet, dass für die bestehenden Wohngebäude im Zentrum der Stadt Madrid keine Beherbergungsgenehmigungen jedweder Natur ausgestellt werden. Es werden auch keine Lizenzen zur touristischen Beherbergung in privater Unterbringung in den Distrikten Arganzuela (Stadtteil Palos de Moguer), Salamanca (Stadtteile Recoletos und Goya), Chamberí (Stadtteil Trafalgar) und Moncloa-Aravaca (Stadtteil Argüelles) vergeben.