Durch das spanische Haushaltsbegleitgesetz 24/2001 wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2002 verschiedene Regelungen des Grundbuchwesens eingeführt oder geändert. Hervorzuheben sind die Möglichkeiten, gegenüber dem Eigentumsregister vorzunehmende Rechtsakte nun auch per e-mail vorzunehmen. Weiterhin sind Erleichterungen bei der Abfassung notarieller Urkunden und bei der Löschung von “Altlasten” aus dem Eigentumsregister geschaffen worden. Der Verfasser stellt die seit Anfang 2001 geltenden Änderungen vor.
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