Das private Baurecht wird in Spanien durch die sog. “LOE”, die am 6. Mai 2000 in Kraft getreten ist, komplett neu geregelt. Hervorzuheben sind: Die Einführung einer völlig neuen Haftungsverjährungsregelung, die erstmalige Legaldefinition der am Bau beteiligten Personen, deren Verpflichtungen und die entsprechenden Schadenersatzpflichten. Auch ein eigenes, neuartiges Pflichtversicherungssystem wird eingeführt. Schliesslich verschärft die LOE die bislang im sog. Avalgesetz von 1968 geregelten Pflichten des Bauträgers für vom Käufer entgegengenommene Teilzahlungen und modifiziert das spanische Enteignungsgesetz von 1954. Die Autoren stellen die durch die LOE eingeführte Neuregelung in dem Beitrag, den Sie hier im Volltext wiederfinden, umfassend dar. Sollten Sie an einer Kopie dieser Veröffentlichung interessiert sein oder wünschen Sie nähere Informationen über unseren Beratungsbereich Immobilienrecht, setzen Sie sich bitte mit