Im Rahmen des Gesetzes zur Unterstützung von Unternehmensgründern (Ley de apoyo a los emprendedores y su internacionalización), das vom spanischen Parlament am 19. September 2013 verabschiedet wurde, sind eine Reihe von Maßnahmen geschaffen worden, welche den Abschluss von Verträgen mit dem öffentlichen Sektor in Spanien fördern sollen.
Hierbei stechen folgende Maßnahmen besonders hervor: