Im Rahmen der Verhandlung und Erstellung einer spanischen Hypothekenbestellungsurkunde – beispielsweise zwecks Sicherung der Rückzahlung eines im Ausland bzw. durch eine ausländische Bank gewährten Darlehens – stellen sich immer wieder verschiedene Fragen bezüglich des Schätzwerts der beliehenen Immobilie.
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