Schweizer Eigentümer zahlen höhere Steuern auf Mieterträgen aus spanischen Immobilien als Eigentümer, die in der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig sind.
Für den Fall, das diese Steuererklärungen nicht eingereicht wurden, leitet die spanische Steuerverwaltung ein sogenanntes Überprüfungsverfahren («Expediente de comprobación») ein. Dabei kann es unter anderem zu persönlichen Besuchen der Immobilie durch Beamte oder zu einer Überprüfung der Verbrauchskosten o.ä. kommen.
Artikel von José Blasi, Abogado und Steuerberater, Tax Director bei Monereo Meyer Marinel-lo Abogados, und Sascha Wohlgemuth, Partner bei ATAG Advokaten AG (Basel, Schweiz).