Von Tom Gebhardt (Mallorca Zeitung) – Neue gesetzliche Regelungen ermöglichen es spanischen Unternehmern, schneller, einfacher und billiger Firmen zu gründen. Freiberufler können ihr Eigenheim vor Ansprüchen schützen.
Das im September verabschiedete Unternehmensgründer- oder
Entrepreneurgesetz vereinfacht auf verschiedene Weise die Gründung einer eigenen Firma. Gleichzeitig vermindert es das Risiko für Freiberufler, indem es die neue juristische Figur eines „Unternehmensgründers mit begrenzter Haftung“ (emprendedor de responsabilidad limitada) vorsieht. Zudem gibt es Änderungen im Insolvenzrecht. Während wir uns in den vergangenen Wochen
mit den arbeits- und steuerrechtlichen Neuerungen in der Ley de Emprendedores (Gesetz 14/2013) beschäftigt haben, klären wir in dieser Woche im Gespräch mit dem deutschsprachigen Rechtsanwalt Carlos Anglada Bartholmai die wichtigsten Veränderungen im Handelsrecht.
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