Verbraucher, die mit spanischen Banken ein Hypothekendarlehen mit einer unwirksamen clausula suelo (Bodenklausel, Mindestzinsklausel, Sockelzinsklausel) abgeschlossen haben, können nun auch rückwirkend Rückzahlungsansprüche gegen spanische Banken geltend machen. Nach Einschätzung der spanischen Zentralbank beträgt das gesamte Erstattungsvolumen zwischen 3.000.000.000,- € und 5.000.000.000,- € und betrifft unter anderem die großen spanischen Geschäftsbanken wie BBVA, Caixabank (ehemals La Caixa) und die verstaatlichte Bankia Bank.
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Mehr Information: Michael Fries