Spanien: Bodenklauseln 2. Teil – das Verfahren zur Rückerstattung zu viel gezahlter Mindestzinsen

02-02-2017 - Anwalt.de - Michael Fries

Die spanische Regierung hat im Eiltempo innerhalb eines Monats seit dem Urteil des EuGH vom 21. Dezember 2016 per Dekret eine gesetzliche Grundlage für die Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen gegen die spanischen Banken für zu Unrecht gezahlter Mindestzinsen geschaffen. Zur Vermeidung des erwarteten Massenansturms auf die spanischen Gerichte soll der Bankensektor dazu bewegt werden, Darlehensverträge mit Mindestzins- oder Bodenklauseln (cláusulas de suelo) zu überprüfen, um mit den Kunden zu einer außergerichtlichen Einigung zu gelangen. Die spanische Regierung verspricht sich durch das neu eingeführte „freiwillige“ außergerichtliche Vergleichsverfahren Kosten zu vermeiden, die aufgewendet werden müssten, um Klagen der potentiell anspruchsberechtigten 2,19 Millionen Kunden gerichtlich abzuarbeiten. Man hatte aufseiten der Regierung einen Betrag in Höhe von 38.450.000,- € berechnet, der erforderlich wäre, um die Gerichte für die zu erwartende Klagewelle ausreichend zu rüsten.

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