Zeit, die Karten auf den Tisch zu legen

08-10-2015 - Mallorca Zeitung - Carlos Anglada Bartholmai

Erbschaftssteuerrückerstattung

Mit Sicherheit haben Sie von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 3. September 2014 gehört, durch das der spanische Staat dafür verurteilt wurde, dass die staatliche Regelung der Erbschafts- und Schenkungsteuer gegen das europäische Prinzip des freien Kapitalverkehrs verstößt. Das spanische System dieser Steuer hat die Besonderheit, dass sie zwar staatlich ist, die jeweiligen autonomen Regionen, von denen die Balearen eine sind, jedoch die Befugnis haben, bestimmte Begünstigungen bzw. Nachlasse auf die Steuersachverhalte, die sich auf ihrem jeweiligen Gebiet ergeben, anzuwenden; eine Befugnis, die die große Mehrheit der autonomen Regionen auf sehr verschiedene Art und Weise genutzt hat. Da der Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit von diesen Begünstigungen auf dem Aufenthaltsort der Steuerpflichtigen basiert, hat der EuGH die Rechtswidrigkeit dieser Regelung erklärt. Konsequenz daraus ist: für die Zukunft, die notwendige, bereits getätigte  Reform des spanischen Gesetzes.