Am vergangenen 14. März 2020 wurde in ganz Spanien ein 15-tägiger Notstand ausgerufen, weshalb außerordentliche Maßnahmen ergriffen werden, die zugunsten des als vorrangig angesehenen öffentlichen Interesses unsere individuellen Rechte vorläufig einschränken oder begrenzen. Allerdings nicht nur. Gleichzeitig schützen und wahren sie unsere Rechte und Interessen.
Eine der bedeutendsten Schutzmaßnahmen ist die nachdrücklich geforderte Aussetzung aller laufenden Verfahren, Rechtsakte sowie gerichtlicher und administrativer Handlungen. Nur diejenigen Handlungen, die als dringend und unaufschiebbar angesehen werden und die gerichtlich oder behördlich beschlossen werden, um irreparable Schäden zu vermeiden, werden vorgenommen. Jeder Fall muss daher einzeln analysiert werden, um das Risiko eines irreparablen Schadens einschätzen zu können.
Zusammen mit den Verfahrensfristen wurden – wie könnte es anders sein – auch die Verjährungs- und Ausschlussfristen von Ansprüchen und Rechte ausgesetzt, sodass diese nicht von Verlust oder Ablauf betroffen sind, solange der Notstand andauert.
Wir erleben in Spanien somit die allgemeine Erklärung der Aussetzung von Verfahrensfristen und Anspruchsverjährungen, die ermöglicht, dass unsere Rechte durch diesen Ausnahmezustand nicht beeinträchtigt werden, der an diesen Rechten und Ansprüchen vorbeizieht, als wäre er nie eingetreten.
Die Maßnahmen betreffen jedoch nicht nur Verfahrenssachen im rechtlichen Bereich. Es wurden auch Maßnahmen zur Einschränkung unserer Bewegungsfreiheit ergriffen, die uns dazu verpflichten, in unseren Wohnungen zu bleiben und diese nur zu verlassen, um Grundbedürfnisse zu befriedigen. Alle Aktivitäten, bei denen mehrere Personen zusammentreffen, wie bei Aus- und Weiterbildungsaktivitäten, Freizeit und kulturellen Aktivitäten etc., sind im ganzen Land untersagt.
Die von der spanischen Regierung am 14. März angeordneten, 15 Tage andauernden Maßnahmen müssen jedoch nicht zwingend die wirtschaftlichen Aktivitäten nationaler und ausländischer Unternehmen vollständig lahmlegen, sofern die Tätigkeit in anderen Formen als vor Ort erbracht werden kann.
In Zeiten neuer Herausforderungen für Unternehmen in allen Rechtsordnungen nehmen Rechtsanwälte und Steuerberater eine besonders bedeutende Rolle ein. Sie finden und unterbreiten ihren Mandanten rechtliche Lösungen, die an diese neuen Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen angepasst sind.
Weitere Informationen: Sonia Gumpert