Der Gesetzgeber begründet den Antragsstopp mit der sozialen Funktion des Eigentumsrechts. Der Stopp ist solange gültig, bis das Parlament der Balearischen Inseln das entsprechende Gesetz im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet hat, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2021.
Touristische Vermietung bis zum 15. Mai 2020
Die Möglichkeit der touristischen Vermietung von Wohnraum in Palma (Mallorca) war bis dato im Gegensatz zu anderen Gemeindegebieten auf Mallorca ohnehin schon auf wenige Ausnahmen beschränkt. Durch den Antragstopp entfällt nun auch die Möglichkeit, freistehende Einfamilienhäuser in Palma (Mallorca) touristisch zu vermieten.
Unberührt von der Maßnahme bleiben bis dato wirksam bestehende Genehmigungen, d.h. Fälle in denen der Betreiber bereits vor dem 15. Mai 2020 die entsprechende eigenverantwortliche Erklärung abgegeben hat. In diesen Fällen kann die Tätigkeit der touristischen Vermietung im Rahmen der gültigen Gesetze ungehindert ausgeübt bzw. fortgesetzt werden. Unberührt von der Maßnahme bleiben ferner auch die Regelungen der Vermietung von Wohnraum im Sinne des Wohnraummietgesetzes.
Fazit
Die Möglichkeit der touristischen Vermietung von Wohnraum hat einen Rückschlag erlitten. Endgültig Klarheit zu diesem Thema wird ohnehin erst dann herrschen, wenn der sogenannte Plan zur Regulierung der touristischen Bereiche (Plan de Intervención en Ámbitos Turísticos; PIAT) endgültig von der Inselrat Mallorca verabschiedet ist.